Finstere Zeiten I
Gerade las ich bei Dirk die magischen Worte “Reisepass” und “lauschen”. Anfang Juni hatte der Bundesrat genehmigt, dass biometrische Daten auf dem RFID-Chip im Reisepass gespeichert werden dürfen. Zwar spricht man von ziemlich guten Verschlüsselung der Daten, aber betrachten wir doch mal die Schattenseiten…
- Mit der Speicherung der Daten wurde auch gleichzeitig genehmigt, dass die Daten von der Polizei und Ordnungsbehörden elektronisch angefordert werden dürfen (auch für Verkehrsdelikte). Ergo – Chip zerstören bringt überhaupt nichts, die Daten können sofort abgerufen werden.
- Auch wenn die Daten sicher sind, wer kann gewährleisten, dass sie beim Auslesen nicht irgendwo unverschlüsselt auf einer Festplatte landen und dort ausgelesen werden können?
Und wenn schon die Bevölkerung kriminalisiert wird, warum dann nicht gleich richtig? Werfen wir mal einen Blick auf den kürzlich verabschiedeten Paragraphen 202c des Strafgesetzbuches…
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Konstruieren wir mal einen ganz einfachen Fall: Ein Administrator bekommt von der Firmenleitung den Auftrag, zu prüfen, ob der Datenverkehr, der die Firma betritt und verläßt, regulär ist. Tools gibt es dazu viele und allein dass er sich die Software besorgt, macht ihn strafbar. Er könnte ja theoretisch damit meinen privaten Mailverkehr abfangen, der nicht für ihn bestimmt ist (Ging mir gerade so durch den Kopf, denn §202 ist die Verletzung des Briefgeheimnisses). Noch besser fand ich das Beispiel auf den Seiten der Gesellschaft für Informatik – ein Jugendlicher, der sich das Passwort für das Pay-TV seiner Eltern besorgt. Statt ihm eine Standpauke zu halten, könnten sie ihn auch gleich in den Knast schicken.
Und natürlich die Mutter aller Fragen: Was ist mit dem Bundestrojaner?
Finstere Zeiten brechen an…
The future of broadcasting
Anfang der 90er Jahre haben wir alle noch artig die Sendungen, die wir mal wieder sehen wollten auf Video aufgezeichnet. Dann rückte der DVD-Player nach, zumindest was das Abspielen von Filmen anging. Und die DVD hat auch die Leute an einer ganz bestimmten Stelle gekitzelt – der Faulheit. Wer macht sich schon die Mühe, Sendungen so zusammenzuschneiden, dass die Werbung rausfällt, wenn man das Ganze fertig auf DVD serviert bekommt.
Doch was kommt nach der DVD? BluRay und HD-TV? Das wird nur ein Zwischenschritt sein, denn was mit YouTube anfing, wird im Fernsehprogramm enden. Fernsehprogramm on demand sozusagen. So zumindest die Vision der BBC. Nachdem sie erkannt hat, dass sie einige Trends verpennt hat, wird jetzt überholt statt einzuholen. Geht es nach der BBC wird sich ihre Zukunft in drei Worten zusammenfassen lassen: SHARE, PLAY und FIND.
SHARE ist relativ simpel – die Nutzer tauschen Meinungen und Ideen aus. Interessanter ist das der Punkt PLAY. Dort haben die britischen Gebührenzahler Zugriff auf das gesamte Radio- und TV-Programm der BBC von den letzten sieben Tagen. Wenn es die Rechtslage erlaubt, auf Basis der Creative Commons, d.h. die Briten könnten sich ihren eigenen Remix auf das Programm der letzten Woche machen. Am gewaltigsten mutet aber der Punkt FIND an – das gesamte Archiv der BBC – insgesamt über 350.000 Stunden seit 1937 – sollen digitalisiert werden und zur Recherche verfügbar gemacht werden. Ein ehrgeiziges Projekt, das mindestens 10 Jahre dauert und Millionen von Rundfunk- und Fernsehgebühren der Briten verschlingen würde.
Wo sind die Haken an diesem Projekt? Zum einen der Einsatz des Peer-to-Peer-Mechanismus zur Verteilung der Sendungen, gleichzeitig aber auch der Einsatz von DRM (Digital Rights Management), um die Sendungen zeitlich begrenzt abspielbar zu machen. P2P – ein Dorn im Auge der Medienindustrie soll hier die Last von den Servern nehmen. Und natürlich die rechtliche Seite – Wer eine Rundfunksendung ausstrahlen darf, hat noch lange nicht das Recht die Sendungen “on demand” dem Hörer zur Verfügung zu stellen. Auch hier würde es bedeuten, für jede Sendung die Rechte auszuhandeln. Pauschalregelungen wie etwa bei wissenschaftliche Bibliotheken sind bisher abgelehnt worden.
An dem Projekt Creative Future wird von der BBC mittlerweile seit einem Jahr gearbeitet, vorgestellt wurde es jedoch erst letztens. Wollen wir hoffen, dass der Vorreiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehens im europäischen Raum seine Vision verwirklichen kann und eine Neuordnung des Sendeprogramms erreicht.
Trend verpennt (Reworked + Updated)
Sonntag vormittag habe ich einen Blog-Eintrag über die Werbekampagne “Raubkopierer sind Verbrecher” bei fyNn-Delkind gefunden. Ursprünglich dachte ich, es handelt sich um ein Originalplakat dieser Kampagne. Diese Geschmacklosigkeit wäre ihnen zuzutrauen. Wie mir fyNn-Delkind jedoch zukommen ließ, ist dies ein Protestplakat der Aktionsgegner.
Wie ich fyNn-Delkind bereits mitteilte, finde ich die Verhältnismäßigkeit unrealistisch. Die Höchststrafe für Kinderschänder liegt sicherlich weitaus höher, als die der Raubkopierer. Was aber ein guter Gedanke ist, die Antikampagne aber etwas ad absurdum führt – Kinderschänder sind verabscheuungswürdig, warum nicht auch Raubkopierer? Warum sollte der Diebstahl von geistigem Eigentum ein Bagatellfall sein? Warum sollte das Kopieren einer CD denn sooo einen Schaden anrichten?
Es geht ja nicht darum, dass ich hier eine Lanze für die Musikindustrie breche, aber es ist halt nicht nur einer der kopiert, sondern eine ganze Menge. Und die Masse macht es! Das es auf der anderen Seite einen Industriezweig trifft, der die letzten Jahre sehr tief geschlafen hat, ist keine Frage. Deshalb hier auch mal ein paar Punkte, welche die Schwachstellen der Musikindustrie zeigen.
- Die Film-/Musikindustrie kümmert sich überhaupt nicht um die Suppe, die sie sich selbst eingebrockt hat, sondern läßt das lieber per Gesetz regeln.
- Statt sich Gedanken über eine schlankere Vermarktung ihrer Produkte zu günstigen Preisen zu machen, wird ein behäbiger und ineffizienter Apparat finanziert, der mit seinen Preisen weit an der anvisierten Zielgruppe vorbeizielt.
- Flops werden durch Superhits mitfinanziert – eine Strategie, dass sich kein Unternehmen der Welt auf Dauer leisten kann.
Wer konkurrenzfähig sein will, darf sich keine Fehler erlauben und muss die Zeichen der Zeit erkennen. Es wurde von der Film-/Musikindustrie verpennt, zu reagieren, als Brenner handelsüblich wurden und es wurde viel zu spät mit dem Kopierschutz reagiert. Als sich dann auch MP3 als Dateiformat durchsetzte, schaute man machtlos zu und kam erst viel später auf die Idee, Musik per Download zu verkaufen. Und nun soll der Gesetzgeber das Ganze wieder gerade biegen.
Und wer bei einem CD-Preis von ca. 17 Euro, wobei die Herstellungskosten vielleicht nur 2-3 Euro betragen, eine Maschinerie mitfinanziert, die jeden Mist als “Musik” verkauft und sich dann wundert, warum es keiner kauft, sollte sich an die eigene Nase fassen. Musik darf ihren Preis haben – aber die Leistung muss auch stimmen, z.B. Ant-Zen verkauft die Hymen-CDs für 12,50 Euro das Stück und da hab ich einen Digipack in der Hand und nicht ein Stück Plaste mit Einlage.
Was ist Spam ™ ?
Der Lebensmittelhersteller Hormel hat jetzt vom US-Marken- und Patentamt die Rechte der Marke Spam ™ zuerkannt bekommen. Hormel stellt ein größtenteils in den USA bekanntes Dosenfleisch namens Spam her, dessen Name von “Spiced ham” abgeleitet wurde. Die Bezeichnung Spam für unerwünschte Werbesendungen wurde aus einem 1970 ausgestrahlten Sketch von Monty Python übernommen.
Hormels Rechte an der Marke Spam beziehen sich unter anderem auf “downloadable software, namely screen savers”. Damit können sich schon mal Softwarehersteller, die den Namen “Spam” in ihrem Produkt verwenden, warm anziehen.
